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Erklärung zur Barrierefreiheit


ALAMO REAL ESTATE S.L.U. verpflichtet sich, ihre Websites gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte (im Folgenden Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September) zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://alamorealestate.es (Subdomains dieser Website haben ihre eigenen Barrierefreiheitserklärungen).

Situation der Einhaltung der Vorschriften

Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September, da die folgenden Aspekte nicht eingehalten werden.

Unzugänglicher Inhalt

Auf die unten aufgeführten Inhalte kann aus folgenden Gründen nicht zugegriffen werden:

  1. Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September: Auf jeder Webseite können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten, sowohl im HTML-Inhalt als auch in endgültigen Dokumenten, die nach dem 20. September 2018 (dem Datum des Inkrafttretens des Königlichen Dekrets 1112/2018, vom 7. September) veröffentlicht wurden.
  2. Unverhältnismäßige Belastung: nicht zutreffend.
  • Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetze: Es gibt Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen.
  • Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 10.03.2024 erstellt.

    Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine von Informedia durchgeführte Selbstevaluierung.

    Letzte Änderung der Erklärung: 10.03.2024.

    Kommentare und Kontaktdaten

    Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a) des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) machen, wie z. B.:

    Über die folgenden Kanäle:

    Mitteilungen werden von Informedia, der für den Inhalt dieser Website verantwortlichen Stelle, entgegengenommen und verarbeitet.

    Sie können auch Informationen in einem barrierefreien Format anfordern, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen, entweder weil sie ausgeschlossen sind oder weil sie aufgrund eines unverhältnismäßigen Aufwands ausgenommen sind, oder eine Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen einreichen.

    Verfahren zur Bewerbung

    Im Rahmen dieses Verfahrens können Sie eine Beschwerde einreichen, um die Gründe für die Ablehnung einer Anfrage nach zugänglichen Informationen oder Beschwerden zu erfahren und abzulehnen, auf die Verabschiedung geeigneter Maßnahmen zu drängen, wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, oder die Gründe angeben, aus denen Sie der Ansicht sind, dass die Antwort nicht den erforderlichen Anforderungen entspricht.

    Optionaler Inhalt

    Die derzeit sichtbare Version dieser Website stammt aus dem April 2023. An diesem Tag wurde das aktuelle Niveau der Barrierefreiheit zu diesem Zeitpunkt überprüft.

    Ab diesem Datum werden die neuen oder geänderten Webinhalte, sowohl der Vorlagen als auch der endgültigen veröffentlichten Seiten und Dokumente, regelmäßig teilweise überarbeitet, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Norm UNE-EN 301549:2019 sicherzustellen, wobei die Ausnahmen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September berücksichtigt werden.

    Sie können auf der Seite mit den Datenschutzbestimmungen nachlesen, welche Technologien und Versionen diese Website verwendet.